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Herbert Frankenhauser
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Frage von Florian B. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Florian B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

als Wähler aus Ihrem Heimatwahlkreis München-Ost nehme ich Bezug auf das novellierte EEG und die Bundesratsinitiative zur Änderung der Anlagenbegrifflichkeit für bereits bestehende Anlagen. Darin wird der Bundestag ersucht ein Änderungsgesetz bzgl. des Bestandsschutzes von Altanlagen zu beschließen, da die seit 1.1.09 geltende Regelung für viele Altanlagen die Vergütung so sehr verringert, dass ohne Bestandschutz hinsichtlich der bisherigen Vergütungsregelung diese Anlagen in ihrer Existenz gefährdet sind. Damit stehen tausende Arbeitsplätze in dieser Zukunftsbranche auf dem Spiel und es werden zukunftsorientierte Anleger, die die Neuausrichtung der deutschen Energiewirtschaft unterstützen wollten, ihre Einlagen verlieren.

Mehrere anhängige Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zeigen, dass dieses Vorgehen rechtlich äußerst umstritten ist und somit die „handwerkliche“ Qualität seitens des Gesetzgebers fraglich erscheinen lässt.

Darüber hinaus ergibt sich in diesem Zusammenhangt ein technologischer Aspekt, der mit dem grundsätzlichen Verständnis der dezentralen Energieversorgung zu tun hat. In Fachkreisen ist Stand des technischen Wissens, dass sich mit der Zunahme der Anzahl dezentral betriebener Stromerzeugungsanlagen die Gefährdung für das zentral geführte Stromnetz erhöht. Es muss daher mit dem weiteren Ausbau der wünschenswerten dezentralen Energieversorgung eine zunehmende Koordinierung durch Bildung von Anlagenverbund und Einflussmöglichkeit des Netzbetreibers bei Gefährdung der Netzstabilität vorgesehen werden.
Die jetzt in Frage gestellten Altanlagen sind der erste richtige Schritt dorthin und sollten durch das Ablehnen der Bundesratsinitiative im Bundestag nicht zu Fall gebracht werden.

Ich möchte Sie daher um eine Stellungnahme bitten, wie Sie persönlich zu dieser Frage stehen werden, die für die Nachhaltigkeit der dezentralen Energieversorgung in Deutschland eine Schlüsselrolle darstellt.

Viele Grüße,
Florian Bitsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bitsch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. März 2009 zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich im Sinne einer aktiven Klimaschutzpolitik ausdrücklich dafür aus, die Gewährung einer Förderung von Altanlagen künftig an strenge Nachhaltigkeitskriterien zu binden. Allerdings müssen diese neuen Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung für Anlagenbetreiber auch umsetzbar sein. Solange die Nachhaltigkeitsverordnung nicht vorgelegt ist, ist die Anforderung der Politik an die Anlagenbetreiber nicht realisierbar. So den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und damit fallweise die gesamte Investition in Frage zu stellen, ist aus Sicht der Union nicht hinnehmbar.

Deshalb haben wir bereits in den Koalitionsverhandlungen zum EEG im Sommer 2008 einen Antrag eingebracht. Dieser forderte die Bundesregierung auf, einen Vorschlag vorzulegen, der den wirtschaftlichen Weiterbetrieb für die betroffenen Altanlagen > 150 kW ab dem 1. Januar 2009 bis zur endgültigen Vorlage einer Nachhaltigkeitsverordnung ermöglicht. Damals konnte jedoch keine Zustimmung des Koalitionspartners erzielt werden.

Nach intensiven Gesprächen haben sich auf Betreiben der Unionsfraktion die zuständigen Verhandlungsführer der Großen Koalition am 4. Dezember 2008 auf eine Übergangsregelung geeinigt. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder für die bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag geschlossen wurde, solange weiter Anspruch eine Förderung aus dem EEG 2009 ab dem 1. Januar 2009 haben werden, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Darüber hinaus ist vereinbart worden, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist.

Ich denke, dass mit dieser Übergangslösung für Altanlagen ein wirtschaftlicher und klimafreundlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB