


Der neue Bundestag wird sich nach der Wahl intensiv mit dem Verbotsantrag auseinandersetzen.

Die im Bereich der Telematikinfrastruktur identifizierten Schwachstellen waren dem Bundesgesundheitsministerium bekannt. Man arbeitet an ihrer Behebung. Technisch werden derzeit weitere Sicherheitskomponenten eingebaut, die Angreifern das Abgreifen von Daten unmöglich machen.

Daten, die in der ePA gespeichert sind, werden für die Behandlung der Person genutzt, der die ePA gehört. Es ist nicht erlaubt, dass die Daten aus der ePA einer Person genutzt werden, um damit Rückschlüsse auf eine andere Person zu ziehen.

Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass wir uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für eine gute flächendeckende psychotherapeutischen Versorgung stark machen und ich hoffe sehr, dass die dafür notwendigen Maßnahmen in der nächsten Wahlperiode mit neuen Mehrheitsverhältnissen zeitnah auf den Weg gebracht werden können.

Aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel konnten wir leider weitere wichtige Anliegen nicht mehr zum Abschluss bringen.