Daten, die in der ePA gespeichert sind, werden für die Behandlung der Person genutzt, der die ePA gehört. Es ist nicht erlaubt, dass die Daten aus der ePA einer Person genutzt werden, um damit Rückschlüsse auf eine andere Person zu ziehen.
Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass wir uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für eine gute flächendeckende psychotherapeutischen Versorgung stark machen und ich hoffe sehr, dass die dafür notwendigen Maßnahmen in der nächsten Wahlperiode mit neuen Mehrheitsverhältnissen zeitnah auf den Weg gebracht werden können.
Aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel konnten wir leider weitere wichtige Anliegen nicht mehr zum Abschluss bringen.
Daher haben wir im Digitalgesetz festgeschrieben, dass Leistungserbringer bei der Speicherung von Daten, die zu Diskriminierung und Stigmatisierung führen können, explizit über das Recht zum Widerspruch informieren müssen