
(...) Dabei werden die Krankenkassen unter Anderem verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. Der neue Versichertenstammdatendienst der elektronischen Gesundheitskarte dient im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchbekämpfung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Prüfung und Aktualisierung der Daten soll mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert werden, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen kann, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolgt. (...)