Frage an Hartmut Koschyk von Robert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Koschyk,
die Fußball WM wird genutzt, um an diesem Freitag im Bundestag die e- Card einzuführen.
Wie aus Kreisen von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses heute bestätigt wurde, wird der online Zwang für die Arztpraxen in letzter Sekunde vor der Sitzung am Freitag in den Gestzentwurf eingefügt werden.
Wie werden Sie abstimmen?
Der Deutsche Ärztetag 2010 forderte von der Bundesregierung, das verfehlte Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der weiter verfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben. Damit können bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden.
Insbesondere die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Krankenkassen durch die Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen ist abzulehnen. In Zeiten drohenden Ärztemangels vor allem in ländlichen Regionen ist dieses Vorhaben kontraproduktiv.
Die jetzt vorgesehene „Online-Stammdatenaktualisierung“ der Versichertendaten an der Anmeldung der Arztpraxen mit der Speicherung der sensiblen Stammdaten, wie zum Beispiel Teilnahme am „Chronikerprogramm“ Diabetes oder Brustkrebs in einer zentralen Serverstruktur widerspricht dem Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung durch die mögliche Erstellung von Bewegungsprofilen.
"Das e- Card- Projekt war von Anbeginn ein Teil der Umgestaltung unseres Gesundheitswesens im Sinne einer Managed- Care Medizin. Wir lehnen eine renditeorientierte Massenabfertigung unserer Patienten ab. Patienten sind keine Kunden, Ärzte keine Dienstleister und das e- Card- Projekt untergräbt die Schweigepflicht, widerspricht der europäischen Berufsordnung und gefährdet das vertrauensvolle Arzt-Patienten –Verhältnis."
(beschlossen auf dem 113. Deutschen Ärztetag am 14.5.2010)
Mit freundlichen Grüßen
R. Neubig
Pegnitz
Sehr geehrter Herr Neubig,
der Deutsche Bundestag berät am Freitag, den 18. Juni 2010 abschließend in 2./3. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften. Zu dem Gesetzesentwurf liegt ein Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP vor, der eine Regelung zur elektronischen Gesundheitskarte beinhaltet. Dabei werden die Krankenkassen unter Anderem verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. Der neue Versichertenstammdatendienst der elektronischen Gesundheitskarte dient im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchbekämpfung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Prüfung und Aktualisierung der Daten soll mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert werden, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen kann, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolgt. Weder Leistungserbringer noch Kostenträger erhalten zusätzliche Daten. Wenn festgestellt wird, dass eine Gesundheitskarte als abhanden gekommen gemeldet ist, kann darüber hinaus zum Schutze des Versicherten eine automatische Sperrung der auf der Karte befindlichen Notfalldaten erfolgen. Der Änderungsantrag der Regierungskoalition garantiert, dass die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten gewahrt bleibt. Neben dem Gesetzesentwurf zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften findet daher auch der dazugehörige Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP zur elektronischen Gesundheitskarte meine volle Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk