
(...) Im ESM ist die parlamentarische Beteiligung nicht lückenlos gesichert. Gouverneursrat und Direktorium sind beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind, also auch ohne den deutschen Vertreter. Die Verpflichtungen, welche die Mitglieder des ESM eingehen, sind nicht ausreichend bestimmt. (...)