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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Dr. med. Joachim K. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Dr. med. Joachim K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr MdB Ströbele.

Ich möchte Sie als politischen Rechtsexperten fragen:

1) Wie könnte die aktuelle Rechtslage angesichts von jährlich 140.000 tabakbedingten Toten in Deutschland (1) abgeändert werden, damit in Deutschland der Vertrieb von zusätzlich suchterzeugend-gemachten Tabakprodukten zuverlässig Produkthaftung auslöst?

Wieviel Schutz darf der Kunde vom Hersteller erwarten? (Oder: sollte ... können?)

2) Welche Änderung der Rechtslage in Deutschland würde (analog zu den Gesetzen gegen das organisierte Verbrechen in den USA) zu Verurteilungen der Machenschaften der Tabakindustrie führen können?

In den USA wurde die Tabakindustrie als weltumspannende kriminelle Organisation verurteilt, welche skrupellos Zusatzstoffe zwecks Suchterzeugung einsetzt, die Öffentlichkeit bewußt über die Gesundheitsschädlichkeit täuscht und ihre Werbung an Kinder und Jugendlichr richtet (2)

Quellen:
(1) Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
(2) Wirschafts- u. Jura-Prof. Michael Adams, Hamburg, in "Das Geschäftr mit dem Tod" 10/2007 Zweitausendeins-Verlag

Dr. med. Joachim Kamp

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Kamp.

Mir ist nicht ganz klar, was Sie unter "zusätzlich suchterzeugend gemachten Tabakprodukten" verstehen. Wenn es um die Beimischung von Verunreinigung von Tabak in "normale" Zigaretten geht, die süchtig machen, könnte schon heute dagegen vorgegangen werden, möglicherweise sogar mit dem Strafrecht, wenn dies als Körperverletzung anzusehen ist, in die die Raucher nicht eingewilligt haben.
Vom Einsatz des Strafgesetzes zur Bekämpfung des Zigarettenrauchens, also von einer Kriminalisierung der Raucher, der Anbauer von Tabak oder Hersteller oder Händler von Zigaretten halte ich aber nichts. Das wäre genauso falsch, wie die Kriminalisierung von Alkohol oder Cannabis.
Eine zivilrechtliche Haftung der Hersteller oder Vertreiber von Zigaretten scheitert meist an dem Nachweis der Kausalität von Rauchen und dem Schaden und wohl auch an der Einwilligung der Raucher, wenn sie rauchen, obwohl sie ausreichend über die Gefahren des Rauchens informiert waren. Ein Gesetzesänderung zur Beweiserleichterung, also etwa einer Umkehrung der Beweislast, würde in unser Rechtssystem nur schwer passen und halte ich nicht für richtig.
Daß die Tabakindustrie in den USA tatsächlich als weltweit organisierte kriminelle Organisation von Gesetzeswegen oder von den Gerichten durchweg behandelt wird, ist mir nicht bekannt.
Für Deutschland wünsche ich mir wenigstens eine konsequenten Einschränkung und ein zumindest teilweises Verbot der Werbung in der Öffentlichkeit für das Rauchen von Zigaretten: Das wäre schon ein großer Fortschritt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele