Ich setze mich aber weiterhin dafür ein, dass es mit allen Aufenthaltstiteln möglich ist, bereits nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen
Mit der griechischen Staatsangehörigkeit sind Sie ja EU-Bürger und können jetzt schon zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.
Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.
Nein, diese Information ist falsch.