Doppelte Staatsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Demir,
ich möchte eine weitere Staatsbürgerschaft (russische) erlangen. Muss ich trotzdem den Beibehaltungsantrag für die deutsche Staatsbürgerschaft stellen?
Liebe Grüße
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre Frage.
Derzeit müssen Sie noch die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn Sie eine weitere erwerben möchten, bzw. eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden wir dies ändern. Dann können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, ohne die deutsche aufgeben zu müssen.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir