Hakan Demir
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Frage von Janus W. •

Wenn das neue Gesetz zur Einbürgerung kommt, wird es möglich sein sich ein einbürgern zu lassen auch wenn man zum Zeitpunkt des Antrages unbefristet beurlaubt ist?

Hintergrund ist, dass ich vorhabe ein Sabbatjahr zu nehmen. Während dieser Zeit werde ich kein Einkommen haben aber weiterhin in einem festen Arbeitsverhältnis sein. Dadurch, dass ich seit 2016 in Deutschland lebe und durchgehend gearbeitet habe, werde ich meinen Lebensunterhalt dann durch Ersparnisse finanzieren. Ich kann aber auf Wunsch und in Absprache mit meinem Arbeitgeber jederzeit die Arbeit wieder aufnehmen. Wird sich das negativ auf die Möglichkeit der Einbürgerung auswirken?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

danke für Ihre Frage.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist ja u.a. die Lebensunterhaltssicherung. Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist bisher zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.

Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen. Ganz konkrete Auskunft kann Ihnen Ihre Einbürgerungsbehörde dazu aber nur geben, da dort die Entscheidung gefällt wird.

Ihnen alles Gute und ein schönes und erholsames Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

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