Hakan Demir
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Frage von Bobur A. •

Guten Tag ich wollte fragen, ob mit Paragraph 19d verkürzen kann damit man schnell ein Niederlassung bekommt ? Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr A.

danke für Ihre Frage.

Mit dem Verweis auf die verkürzte Frist für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis beziehen Sie sich sicherlich auf den Beschluss im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, dass ausländische Fachkräfte in Zukunft bereits nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis bekommen sollen. Diese Beschluss gilt allerdings nur für die langfristigen Fachkrafttitel in § 18 des Aufenthaltsgesetzes. Die Beschlüsse können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-de-fachkraefte-954400

Ich setze mich aber weiterhin dafür ein, dass es mit allen Aufenthaltstiteln möglich ist, bereits nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Dieses Ziel wurde auch im Koalitionsvertrag festgehalten.

Außerdem setze ich mich für eine deutliche Absenkung der Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung ein. Die Regelzeit für die Anspruchseinbürgerung soll fünf Jahre betragen, bei "besonderen Integrationsleistungen" (beispielsweise durch hervorragende Sprachkenntnisse und ehrenamtliches Engagement) soll schon nach drei Jahren die Einbürgerung möglich sein. Hier beginnt in den nächsten Wochen das parlamentarische Verfahren, in dessen Rahmen die Reform dann abgeschlossen wird. Je nachdem, wie lange Sie bereits in Deutschland sind und ob Sie beispielsweise die Voraussetzungen zu Sprachkenntnissen und Lebensunterhaltssicherung erfüllen, könnten Sie nächstes Jahr gegebenenfalls auch schon einen Einbürgerungsantrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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