Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.12.2023

Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration.

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