Neues Einbürgerungsgesetzt: Studentin ohne Einkommen
Sehr geehrte Herr Demir,
meine Frage lautet wie folgt: Kann ich als Studentin ohne Bafög aber auch ohne Einkommen die deutsche Staatsangehörigkeit nach neuem recht erhalten?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
A. S.
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen. Erstens müssen Sie einen Aufenthaltstitel haben, aus dem heraus eine Einbürgerung möglich. Wenn Sie mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem anerkannten Flüchtlingsstatus studieren, ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Wenn Sie erst für das Studium nach Deutschland gekommen sind und dementsprechend mit einem Studiereden-Aufenthaltstitel hier leben, ist eine Einbürgerung während des Studiums nicht möglich. Ihre Studienzeiten werden aber angerechnet, sodass Sie dann während des ersten Jobs nach dem Studium einen Einbürgerungsantrag stellen können. Zweitens muss grundsätzlich der Lebensunterhalt gesichert sein. Dazu dürfen Sie, außer in Ausnahmefällen, keine Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen.
Ob diese Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind, besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir