Was passiert mit den bereits eingereichten Anträgen, wenn das neue Gesetz für die Einbürgerung nächstes Jahr in Kraft tritt?
Sehr geehrter Herr Demir,
Aktuell müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um die Zusage für die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Im Anschluss daran besteht eine zeitliche Frist, innerhalb derer man auf die bisherige Staatsangehörigkeit (z. B. bosnische) verzichten muss, da die doppelte Staatsangehörigkeit momentan nicht erlaubt ist.
Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen (oft mehr als ein Jahr) frage ich mich, ob es möglich wäre, den Antrag bereits jetzt zu stellen. Damit würde man, wenn das neue Einbürgerungsgesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt und der Antrag bearbeitet wird, die aktuelle Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, um den deutschen Pass zu erhalten. Natürlich setzt diese Annahme voraus, dass alle anderen Voraussetzungen sowohl nach dem aktuellen als auch nach dem neuen Gesetz erfüllt sind.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
T.
Sehr geehrter Herr T.
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Mehrstaatigkeit wird auch für Fälle gelten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht wurden. Entscheidend ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung. In Bezug auf die Voraussetzungen ist es so, dass dann insgesamt die neue Rechtslage angewandt wird. Dabei gibt es eine Ausnahme: für Anträge, die bis zum 23. August 2023 gestellt wurden, wird die alte Regelung zur Lebensunterhaltssicherung in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 weiter gelten, weil diese voraussichtlich für die Einbürgerungsbewerber:innen günstiger ausfallen wird als die neue Regelung.
Konkrete Fragen zu Ihrem Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer sogenannten "Migrationsberatung für Erwachsene" (MBE): https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/migrationsberatung/migrationsberatung-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir