Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mai I. •

kann ich mit dem Aufenthaltstitel 16 b (Studenten Visum) eingebürgert werden? Besonders wenn ansonsten die alle anderen Voraussetzung erfüllt sind wie z.B Die Sicherung des Lebensunterhalts .

Die Sprachkentnisse und die Voraufenthaltszeit. Ich bin eine Mutter für 3 Kinder und habe einen deutschen Master Abschluss. Nach dem Masterstudium habe ich direkt promoviert. Ich kriege ein Vollstipendium für meine Promotionzeit und engagiere ich mich für die Zivilgesellschaft . Ich bin noch Doktorandin an der Uni und am kommenden Oktober werden meine Kinder und ich 5 Jahren in Deutschland vollendet haben. Wir dürfen nicht mit dem Studentenvisum eingebürgert werden. Ich hoffe, dass der laufende Reform meine Kinder und ich die Einbürgerung ermöglichen.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau I.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer Situation. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration. 

Zu den laufenden Verhandlungen kann ich leider nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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