Sehr geehrte Herr Demir, nach der neuen Staatsangehörigkeitsreform muss man ja seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und darf keine Sozialleistungen beziehen.
Ich arbeite Vollzeit beziehe aber Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Wie sieht es in solchen Fällen den aus. Wäre die Einbürgerung in meinem konkreten Fall auch erschwert? Trotz Vollzeit Arbeit durch Bezug von Wohngeld und Kindergeldzuschlag?
Viele Grüße
Ayhan
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Bei der Lebensunterhaltssicherung ist es so, dass aktuell die Ausnahmeregelungen verhandelt werden - also wann eine Person trotz Nichterfüllung eingebürgert werden kann. Was nicht verhandelt wird, ist welche Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Nach aktueller Rechtslage sind das Leistungen nach SGB II und SGB XII. Dies soll auch so bleiben - es spricht also erst einmal nichts dagegen, als Wohngeldbezieher einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Bei allen Entscheidungen wird weiterhin nicht nur der Zeitpunkt der Einbürgerung entscheidend sein, sondern die Behörden treffen auch eine Prognose, ob die Person in Zukunft ihren Lebensunterhalt selbst decken kann.
Details zu Ihrer persönlichen Situation besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir