Inkrafttreten des neuen StaG bereits zum Jahresanfang 2024 möglich?
Sehr geehrter Herr Demir,
meine Fragen zum StaG landen immer wieder bei Ihnen, weil Sie von allen Ausschussmitgliedern der am zuverlässigsten antwortetende sind. Gut war es zu sehen, dass sich ein MdB im Plenum auch einmal emotional engagiert. Danke, bitte weiter so!
Jetzt scheint sogar ein Inkrafttreten zum Jahresanfang 2024 möglich? Könnten Sie vielleicht präzisieren? Der Gesetzesentwurf kommt ja zum Montag, dem 11. Dezember 2023, in die 65. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Wird dies voraussichtlich die einzige Sitzung sein? Eine weitere Bundestagssitzung zum StaG scheint laut Planung vor der Weihnachstpause nicht vorgesehen. Sie werden sicherlich noch zuversichtlich sein, dass das neue Gesetz zum 1. April inkrafttreten kann. Ist nun vielleicht sogar ein früheres Inkrafttreten möglich? Ich frage, weil ich für einen Verwandten im Ausland einen Antrag zur Erlangung der ausländischen Staatsangehörigkeit (eines Drittlandes) betreue und hier Fristen beachten muss. Danke!
Sehr geehrter Herr M.
danke für Ihre Frage und die netten Worte.
Der ursprüngliche Plan des BMI sieht ein Inkrafttreten zu April 2024 vor - ein früheres Datum schließe ich aus. Bis jetzt ist mir kein abweichendes Datum bekannt, möchte und kann mich aber nicht festlegen.
Wir möchten den Gesetzgebungsprozess wie gesagt dieses Jahr abschließen. Wie bei jedem Gesetz müssen wir hier aber auch die weiteren Beratungen abwarten. Ich bin hier aber sehr großer Zuversicht.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir