Mit der Staatsangehörigkeitsreform können sowohl Ausländer in Deutschland die deutsche als auch Deutsche im Ausland die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die jeweils andere zu verlieren. Doppelte. bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden ermöglicht
Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Ich stimme Ihnen vor diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken.
Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.
Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.
Zunächst ist es so, dass eine Einbürgerung immer auf Antrag erfolgt und nicht automatisch rückwirkend wird für bestimmte Fallgruppen.