Hakan Demir
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Frage von Mukhammad T. •

Sehr geehrter Herr Hakan, nach Ihren letzten Nachrichten soll das neue Gesetz erst im April in Kraft treten. Was ist jedoch mit der Niederlassungserlaubnis?

laubnis? Früher konnte man diese nach 5 Jahren beantragen und erhalten. Da nun ein neues Gesetz in Kraft tritt und die Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren möglich ist, macht es doch keinen Sinn, 5 Jahre zu warten. Gibt es hierzu neue Informationen? Bisher finde ich nur Informationen über das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, aber nichts über die Niederlassungserlaubnis.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die anstehende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Einbürgerung im Regelfall nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt vorsieht, bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" sogar schon nach 3 Jahren. Ich stimme Ihnen vor  diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken. 

Erste Fortschritte konnten wir mit der Ampel-Regierung bereits umsetzen: im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes wurden die Voraufenthaltszeiten für Personen mit Fachkrafttitel bereits auf 3 Jahre abgesenkt, für Inhaber:innen der sogenannten Blauen Karte EU sogar auf 27 Monate. 

Die weitere Reform der Niederlassungserlaubnis ist ein wichtiger nächster Schritt. Einen konkreten Zeitplan gibt es noch jedoch noch nicht. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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