Hakan Demir
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SPD
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Frage von Bayram P. •

Wenn man dauerhaft krankgeschrieben ist, Krankengeld bezieht und keine Besserung in Sicht ist, wird man später ausgesteuert/ kann ALG 1 beziehen. Kann man unter diesen Umständen eingebürgert werden?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich arbeite seit 1988 ununterbrochen, wurde aber im August 2022 schwer krank. Die Krankheit ist nicht absehbar. Wenn es so weitergeht, werde ich nach dem Krankengeld ausgesteuert, bis ich wieder gesund bin.
Kann ich dann noch eingebürgert werden??
Mein Arbeitsverhältnis besteht noch.

Grüße und bleiben Sie gesund
B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihres Falls. 

Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen. Außerdem tritt die SPD dafür ein, dass es weiterhin in Fällen wie Ihrem, wo der Lebensunterhalt nicht etwa durch eigenes Verschulden, sondern aufgrund von Lebensumständen wie Krankheit nicht mehr gedeckt werden kann, Ausnahmen auch beim Bezug der genannten Sozialleistungen geben wird.

Details zu Ihrer persönlichen Situation besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Und noch ein wichtiger Hinweis: falls Ihr Einbürgerungsverfahren bereits läuft und Sie Ihren Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt haben, wird es nach den aktuellen Plänen so sein, dass die bisherige Regelung für die Lebensunterhaltssicherung für Sie angewendet wird. Das ist ein Gebot der Fairness, damit laufende Anträge nicht von möglichen gesetzgeberischen Verschärfungen betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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