Dürfen die Eltern ab dem 01.03.2024 dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn ich schonmal ein unbefristeten Aufenthaltserlaubnis habe? Oder gilt dieser Gesetz nur für die neue Fachkräfte?
Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist wichtig, dass wir es in der Ampel geschafft haben, ein zeitgemäßes Einwanderungssystem auf den Weg zu bringen. Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Erwerbstätige in Deutschland zu leben. Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche kommt ab Juni zudem die Chancenkarte. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.
In Bezug auf den Elternnachzug sprechen Sie tatsächlich einen wichtigen Punkt an. Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern. Für diese wird es den Elternnachzug außerhalb von Härtefällen erst mal nicht geben. Ich sehe die Regelung aber als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte. Das Thema sollte also im Rahmen der weiteren migrationspolitischen Gesetzgebungen noch einmal grundsätzlicher angegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir