Hakan Demir
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Frage von Hakan T. •

Wird es mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz eine Amnestie für Menschen geben, denen nach 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde?

Nachdem ich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte, beantragte ich 1999 die türkische Staatsbürgerschaft.
Ich wurde 2002 als türkischer Staatsbürger angenommen und habe im selben Jahr auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet.
Im Jahr 2009 wurde mir in Istanbul die Staatsbürgerschaft entzogen, obwohl ich nur deutscher Staatsbürger war.
Das deutsche Grundgesetz sieht eine Ausbürgerung nicht vor, wenn eine Person staatenlos werden würde.
Trotzdem wurde mir die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen und das deutsche Konsulat schickte mir einen Brief mit der Aufschrift „Sie sind jetzt staatenlos“.
Ich habe mehr als ein Jahr als Staatenloser in der Türkei gelebt.
Ich erlitt materielle, aber vor allem moralische Verluste.
Wird es in dem ab 2024 in Kraft tretenden Staatsbürgerschaftsgesetz eine Amnestie für diejenigen geben, denen nach dem Jahr 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Hakan T.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.

danke für Ihre Frage.

Zunächst ist es so, dass eine Einbürgerung immer auf Antrag erfolgt und nicht automatisch rückwirkend wird für bestimmte Fallgruppen. Sie müssten also, auch als ehemaliger Deutscher, die Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Zu Ihrem konkreten Fall: Es ist sehr bedauernswert, dass Sie staatenlos geworden sind, denn wie Sie sagen, das Staatsangehörigkeitsrecht soll auch Staatenlosigkeit vorbeugen. Bei Fragen nach materiellen Verlusten sollten Sie sich, falls Sie es noch nicht getan haben, an eine anwältliche Beratung wenden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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