Frage von Andrian C. • 22.12.2023
Hallo, laut dem jetzigen Einbürgerungsgesetzt darf ich die EU-Staatsbürgerschaft behalten und die non-EU-Staatsbürgerschaft muss ich abgeben. Was sagt das neue Einbürgerungsgesetzt ?
Darf ich alle zwei Staatsbürgerschaften behalten und zusätzlich kann ich die deutsche bekommen ?
Vielen Dank !
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.01.2024
Sehr geehrter Herr C.
danke für Ihre Frage.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird die doppelte Staatsbürgerschaft, bzw. auch die Mehrfachstaatsbürgerschaft ermöglicht.
Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir