Hakan Demir
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Frage von Andrian C. •

Hallo, laut dem jetzigen Einbürgerungsgesetzt darf ich die EU-Staatsbürgerschaft behalten und die non-EU-Staatsbürgerschaft muss ich abgeben. Was sagt das neue Einbürgerungsgesetzt ?

Darf ich alle zwei Staatsbürgerschaften behalten und zusätzlich kann ich die deutsche bekommen ?

Vielen Dank !

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.

danke für Ihre Frage.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird die doppelte Staatsbürgerschaft, bzw. auch die Mehrfachstaatsbürgerschaft ermöglicht.

Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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