Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.
Den Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene
Transparenz und Offenheit sind in der Politik entscheidend. Ich mache mich sehr deutlich dafür stark, dass Politiker:innen immer ansprechbar sind, im Wahlkreisen gut vernetzt und sichtbar sind. Das ist mir ein persönliches Anliegen und so bin auch in in meinem Wahlkreis viel unterwegs und spreche mit den Bürger:innen und kümmere mich um ihre Anliegen.
Ihre Frage von vor zwei Wochen habe ich bereits beantwortet.
Fragen zur Wehrpflicht (und Handhabung von Doppelstaatlern in der Türkei) kann Ihnen nur das türkische Konsulat beantworten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Migrationsberatungsstellen bei Ihnen vor Ort.