gemäß dem Neuen Staatsangehörig Gesetz kann man mit B2 sprach Niveau+Anerkennte Ausbildung die in Ausland absolviert ist und bei IHK voll anerkannt ist, die Einbürgerung nach 3 Jahre beantragen?
Sehr geehrte Frau A.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Sie sprechen die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren an, die mit dem neuen Gesetz möglich sein wird. Voraussetzung dafür ist das Sprachniveau C 1, sowie die Erfüllung von sogenannten "besonderen Integrationsleistungen", die man durch schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement (oder eine Mischung aus allem) nachweisen kann. Es geht dabei immer darum, dass man in besonderem Maße schnell und gut in Deutschland Fuß gefasst hat. Im Ausland erworbene Qualifikationen sind also erst mal nachrangig.
Falls Sie einen konkreten Fall besprechen möchten, empfiehlt es sich auch, mit einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" zu sprechen. Da die Fristverkürzung bei "besonderen Integrationsleistungen" bereits unter dem aktuellen Gesetz existiert (von 8 auf 6 Jahre), sollte dort viel Erfahrungswissen vorliegen zu können, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall realistischerweise erfüllt sind. Hier können Sie schauen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir