Einbürgerung: Könnte es sich negativ auf meinen Einbürgerungsantrag auswirken, wenn ich für ein oder zwei Monate Bürgergeld beantrage, während ich auf der Suche nach einem Praktikumsplatz bin?
Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Einbürgerungsantrag, den ich vor zwei Monaten gestellt habe. Zurzeit befinde ich mich in folgender Situation: Vor zwei Jahren habe ich mein Fachabitur begonnen und während dieser Zeit Bafög erhalten. Parallel dazu habe ich einen Minijob ausgeübt, um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Nun habe ich den schulischen Teil des Fachabiturs erfolgreich abgeschlossen, erhalte jedoch seit einem Monat kein Bafög mehr, da ich diesen Teil abgeschlossen habe. Für den praktischen Teil muss ich nun ein achtmonatiges Praktikum absolvieren, da ich anschließend studieren möchte. Meine Frage ist: Könnte es sich negativ auf meinen Einbürgerungsantrag auswirken, wenn ich für ein oder zwei Monate Bürgergeld beantrage, während ich auf der Suche nach einem Praktikumsplatz bin? Ich suche seit einem Monat einen Platz und sogar irgendeine Arbeit, bekomme aber nur Absagen.
MfG
![Hakan Demir Hakan Demir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-07-28%2016.44.10.jpg?itok=K1KgeNWb)
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ja, im Rahmen der Anspruchseinbürgerung kann sich auch ein kurzzeitiger Bürgergeldbezug negativ auswirken, wenn genau zu diesem Zeitpunkt über Ihren Antrag entschieden wird. Ich würde Ihnen daher empfehlen, mit Ihrer Einbürgerungsbehörde in Kontakt zu treten und gegebenenfalls den Antrag zurückzustellen, bis sich ihre finanzielle Situation geklärt geklärt hat.
Alternativ bliebe Ihnen der Weg der Ermessenseinbürgerung - denn ich bin der festen Überzeugung, dass auch Menschen, die beispielsweise wie in Ihrer Situation unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können, der Weg zur Einbürgerung offenstehen muss. Deshalb ist es gut, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestags mit der Einbürgerungsreform auch festgestellt hat, dass Schüler:innen, Studierende, pflegende Angehörige oder andere vulnerable Gruppen im Rahmen der Ermessenseinbürgerung eingebürgert werden sollen, wenn sie alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken - eben auch dann, wenn dies nicht gelungen ist.
Da diese Situation bei Ihnen aber Ihrer Beschreibung zufolge nur kurzfristig eintritt, sollte es mit einer Zurückstellung weiterhin möglich sein, den sichereren Weg der Anspruchseinbürgerung zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir