Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.
Für eine humanitäre Situation wie die Ukraine-Aufnahme ist die Westbalkan-Regelung allerdings aus meiner Sicht nicht die ideale Lösung. Die Westbalkan-Regelung hilft nämlich nur Personen, die bereits eine Beschäftigung gefunden haben.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen aber keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch, dies sind keine Sozialleistungen.
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.