StARmodG - Wegfall BBG für deutsche, die ausländische Staatsbürgerschaft annehmen.
Wird die BBG ersatzlos wegfallen oder werden andere Einschränkungen an ihre Stelle treten? Zum Bsp: Können Deutsche ohne Einspruch Deutschlands eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen, wenn der ausländische Staat dieses erlaubt, oder muss der Deutsche bei der Annahme zwingend im Ausland leben (nicht in D gemeldet sein?) Muss das zuständige deutsche Konsulat noch in dem Staat den Vorgang begleiten?
Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Vorschrift, die bisher den möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme eines ausländischen Passes und die Beibehaltungsgenehmigung regelt (§ 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes), haben wir im Rahmen der Reform ersatzlos gestrichen.
Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir