Zwei jährige schulische Ausbildung berechnet als c1 sprach Zertifikat?
Sehr geehrte Frau Z.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.
Im Regelfall wird das Sprachniveau mit dem entsprechenden Sprachzertifikat nachgewiesen. Welche Alternativen es für das Niveau C 1 geben wird, steht noch nicht fest - die entsprechenden Anwendungshinweise werden aktuell noch erarbeitet.
Sollten Sie sich um eine beschleunigte Einbürgerung bewerben wollen, würde ich Ihnen aber ohnehin empfehlen, vorab mit Ihrer zuständigen Behörde oder einer ortskundigen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Ihren Fall zu besprechen. (hier können Sie sehen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir