Auswirkungen der neuen Staatsbürgerschaft auf den Lebenspartner
Sehr geehrter Herr Damir,
In der Vergangenheit, als die Zeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft 8 Jahre betrug, wurde die Zeit auf 4 Jahre verkürzt, wenn der Lebenspartner die Staatsbürgerschaft gemeinsam beantragte.
Was wird jetzt passieren? Werden es nach diesem neuen Gesetz 2,5 Jahre sein? Wenn nicht 2,5, wie lautet dann die neue Zahl? Ab welchem Datum gilt dieses neue Gesetz?
Mit freundlichen Grüßen,
Syed A.
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Einbürgerung von Ehepartner:innen und Kindern ist eine wichtige Möglichkeit, damit eine einbürgerungsberechtigte Familie falls gewünscht in einem gemeinsamen Verfahren eingebürgert werden kann.
Dazu ist es bisher so, dass gesetzlich eine Miteinbürgerung auch schon nach weniger als 8 Jahren möglich ist. Die Praxis, "weniger als 8 Jahre" als "mindestens 4 Jahre" zu interpretieren, hat sich auf Basis der Anwendungshinweise des Innenministeriums durchgesetzt.
Im Rahmen der Reform haben wir das Gesetz so geändert, dass eine Miteinbürgerung auch schon möglich ist, wenn Ehepartner:in oder Kind noch nicht für 5 Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten. Eine Mindestaufenthaltszeit wurde nicht explizit festgelegt. Hier wird es also ein Ermessen geben, wie viel Jahre als Mindestaufenthalt angenommen werden.
Zu Ihrer Frage, wann das Gesetz gilt, kann ich Ihnen leider noch keine abschließende Antwort geben. Das Gesetz wurde bereits vom Bundesrat gebilligt, die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die anschließende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Für diesen Prozess gibt es keine Deadline, er wird aber zeitnah abgeschlossen. Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an tritt das Gesetz 3 Monate später in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir