Hakan Demir
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Frage von Denijel S. •

Ist dieser Vorgang der Behörden in Bayern rechtens und was ändert sich durch das bald in Kraft tretendes Recht zur doppelten Staatsangehörigkeit?

Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin Australier, meine Frau ist Deutsche und Marokkanerin.

Bei unserer in NRW erstgeborenen Tochter, die Dezember 2019 geboren wurde, hat man keine Fragen gestellt, sie bekam die deutsche Staatsangehörigkeit damals automatisch durch Geburt.

Vor kurzem wurde unsere zweite Tochter in Bayern geboren, und dort wurde uns ein Schreiben ("Erklärung zur Staatsangehörigkeit unseres Kindes") gesandt, wo wir garantieren müssen, dass wir für sie keine weitere Staatsangehörigkeit beantragen werden. Da meine Frau Deutsche ist, weiß ich nicht, was der Grund für so eine Verpflichtungserklärung wäre.

Dies erscheint mir auch deshalb seltsam, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass zu dem Thema jedes Bundesland anders vorgeht (in NRW lief alles reibungslos). Ist dieser Vorgang der Behörden in Bayern rechtens und was ändert sich durch das bald in Kraft tretendes Recht zur doppelten Staatsangehörigkeit?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Das genannte Schreiben der bayrischen Verwaltung ist mir nicht bekannt. Wie Sie richtigerweise sagen, ist der Hintergrund eines solchen Schreibens auch nicht ganz klar: denn Kinder, die aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit eines Elternteils von Geburt an die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, unterliegen ja auch nach jetziger Rechtsordnung schon keinen Beschränkungen in Bezug auf andere ab Geburt erworbene ausländische Staatsangehörigkeiten. (wie es bei Kindern von Eltern unterschiedlicher Nationalität ja der Fall ist) Eventuell bezieht sich das Schreiben schlicht darauf, dass Sie für Ihr Kind keine Staatsangehörigkeiten über die qua Abstammungsprinzip ohnehin erworbenen Staatsangehörigkeiten hinaus beantragen. Treten Sie hierzu am besten einmal direkt mit der Behörde in Kontakt. 

Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben: in keiner dieser Konstellationen wird es von deutscher Seite noch Beschränkungen  geben. Damit sind dann auch behördliche Schreiben, die Vorgaben zur Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten machen, hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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