Ist 16g Aufenthalt umgesetzt?
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Der neue § 16g des Aufenthaltsgesetzes, der im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im letzten Jahr verabschiedet wurde, ist zum 1.3.2024 in Kraft getreten. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Reform, weil Menschen, die nach einem abgelehnten Asylantrag über den Weg einer Ausbildung in Deutschland Fuß fassen, mehr Rechtssicherheit und eine klarere Perspektive haben - und die Ausbildungszeiten damit auch endlich für eine mögliche spätere Einbürgerung angerechnet werden.
Ein wichtiger Hinweis noch: wenn Sie aktuell über eine Ausbildungsduldung verfügen, wechselt Ihr Titel nicht automatisch. Den Titel Ausbildungsduldung gibt es für Personen, die mit ihrer Ausbildung den Lebensunterhalt nicht sichern können, weiterhin. Bitte treten Sie also mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort in Kontakt, um einen möglichen Titelwechsel zu prüfen. Falls gewünscht, können Sie sich dabei auch von einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ("MBE") beraten lassen. (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir