Hakan Demir
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Frage von Norman H. •

Es existieren Personen mit Zusicherung zur Einbürgerung, deren Einbürgerung aber aktuell an der zweiten Staatsbürgerschaft scheitert. Tritt für diese Personen mit dem Gesetzt ein "Automatismus" ein?

Sehr geehrter Herr Demir,
was ist von den Behörden hinsichtlich Personen geplant, die eine Zusicherung zur Einbürgerung besitzen, deren Einbürgerung aber aktuell ausschließlich an der zweiten Staatsbürgerschaft scheitert? Wird nach in Kraft treten des neuen Einbürgerungsgesetzes nun ein "Automatismus" zur Einbürgerung für diese Personengruppe ausgelöst? Dieser würde die Behörden extrem entlasten und den Menschen helfen.
Vielen Dank und viele Grüße,
N.H.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. 

Dies gilt für die doppelte Staatsangehörigkeit, aber auch für weitere Änderungen wie beispielsweise das neue Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens. 

Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist. 

Ein "Automatismus", also beispielsweise ein Brief an alle Bewerber:innen mit Einbürgerungszusicherung, dass sie jetzt ohne Niederlegung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden können, wäre sicherlich sinnvoll. Es liegt aber in der Verantwortung der einzelnen Behörden, ihre Verfahrensabläufe auf die aktuellen Fälle und die neue Rechtslage anzupassen. Einige Behörden werden also proaktiv informieren - gegebenenfalls auch über die Website. Andere Behörden werden abwarten, ob sich die Antragsteller:innen bei Ihnen melden. 

Ein gutes Beispiel für die Information per Website ist Berlin, die in ihren regelmäßig aktualisierten Einbürgerungs-FAQ informieren: "Ich habe die Zusicherung erhalten, dass ich eingebürgert werde, wenn ich nachweise, dass ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgegeben habe. Ich habe mich jedoch nicht aus meiner alten Staatsangehörigkeit entlassen lassen, weil mir bekannt war, dass ab dem 27.06.2024 die Mehrstaatigkeit in Deutschland akzeptiert wird. Was soll ich nun tun?  >Bitte senden Sie Ihre Zusicherung über das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats. Ihr Vorgang wird dann bevorzugt geprüft und Sie erhalten zeitnah einen Termin zur Einbürgerung." (https://www.berlin.de/einwanderung/einbuergerung/

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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