Sehr geehrter Herr Demir, können Sie einschätzen was bei aktuell gewährten Einbürgerungszusicherungen, die den Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft voraussetzen, passiert? Beste Grüße
Besteht die Möglichkeit, dass eine Zusicherung nach bisherigem Recht dann auch ohne Verlust der Staatsbürgerschaft zur Einbürgerung verwendet werden kann oder bedeutet neues Gesetz auch neuer Antrag/ neues Verfahren? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Die Einbürgerungszusicherung gilt in der Regel für zwei Jahre, sie kann zudem verlängert werden. Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten. Die Entscheidung über die Verleihung der Einbürgerungsurkunde erfolgt dann nach der jeweils gültigen Rechtslage, nicht nach der Rechtslage bei Antragstellung.
Ein konkretes Datum, wann die doppelte Staatsangehörigkeit in Kraft tritt, kann ich Ihnen nicht nennen. Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, das soll zeitnah erfolgen. Danach gelangt der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess. Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir