Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen.
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.
Wie Sie sicherlich bereits gesehen haben, steht die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise im Koalitionsvertrag der Ampelregierung und ist somit ein Anliegen, dem wir uns in dieser Legislaturperiode annehmen werden.
Für Anfang des Jahres, also sehr zeitnah, ist der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium geplant
Ich setze mich dafür ein, dass mehr in Deutschland geborene Menschen von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Deshalb wird im Rahmen der Gesetzesreform auch die Voraufenthaltszeit der Eltern abgesenkt werden, bei der in Deutschland geborene Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Nach dem derzeitigen Stand gelten acht Jahre dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland