Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man (mit der Reform) unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, über eigenen Wohnraum verfügen, Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft haben.
Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Einbürgerungsprozesse ziehen sich ja meistens über einen gewissen Zeitraum. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der zuständigen Behörde in den USA, wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen würde. Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten.
Einbürgerungsprozesse ziehen sich ja meistens über einen gewissen Zeitraum. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der zuständigen Behörde in den USA, wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen würde. Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten.
Die weiteren Kriterien einer Einbürgerung, die alle erfüllt sein müssen, finden Sie auf der Seite der Integrationsbeauftragten: