Hakan Demir
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SPD
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Frage von Xhulia G. •

Sehr geehrter Herr Demir, ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland bin gekommen als Familienangehörige einer europäischen Bürger, kann ich dieses Jahr eingebürgert werden wenn die neue Gesetz eingesetzt

wird

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Liebe Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Wenn Sie Bürgerin eines EU-Landes oder der Schweiz sind, ist eine doppelte Staatsangehörigkeit bereits jetzt möglich.

Eine Einbürgerung ist bisher erst nach acht Jahren möglich. Eine beschleunigte Einbürgerung kann bei besonderen Integrationsleistungen nach sechs Jahren erfolgen (wie bspw. sehr gute Deutschkenntnisse, berufliche oder ehrenamtliche Auszeichnungen). Nach drei Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland kann bisher eingebürgert werden, wer mindestens zwei Jahre mit einem / einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und die weiteren Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllt. Die weiteren Kriterien einer Einbürgerung, die alle erfüllt sein müssen, finden Sie auf der Seite der Integrationsbeauftragten: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120.

Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten. Einen konkreten Termin, wann die Reform umgesetzt wird, gibt es aber noch nicht. Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren. Dann würden auch die verkürzten Fristen gelten. Eine Einbürgerung wäre dann bereits nach fünf Jahren, eine Einbürgerung nach besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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