Unter dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen auch die Achtung der Menschenrechte und Prinzipien wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die weltanschauliche Neutralität des Staates und Religionsfreiheit, die Achtung der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel und Jüd:innen, Meinungs- und Pressefreiheit.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die Koalition auf eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig beraten.
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.
Ein paar Wochen nach dem Kabinettsbeschluss werden die Gesetzesentwürfe dem Bundestag zur ersten Lesung zugeleitet. Dann folgt die Beratung in den Ausschüssen, Sachverständigenanhörungen, Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen und schließlich die 2./3. Lesung.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.