Wird mit Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes auch die Verpflichtung entfallen, die Beibehaltungsgenehmigung bei jeder Passerneuerung wieder vorzulegen?
Sehr geehrter Herr Demir,
wer bisher (per Beibehaltungsgenehmigung, kurz BBG) eine zweite Staatsbürgerschaft annimmt, muss diese BBG ja sein Leben lang aufbewahren und bei jeder Passerneuerung wieder vorlegen. Ich habe kürzlich die BBG erhalten und frage mich nun, ob ich auf das neue Gesetz warten sollte, bevor ich die zweite Staatsbürgerschaft annehme, um dieser Verpflichtung zu entgehen - denn ich möchte mich ungern so abhängig machen von einem Stück Papier. Oder wird das neue Gesetz auch "rückwirkend" die BBG unnötig machen für Leute, die schon vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine zweite Staatsbürgerschaft angenommen haben?
Sehr geehrte Frau R.,
danke für Ihre Frage.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung, da doppelte Staatsangehörigkeiten generell erlaubt werden. Wenn Sie also nach Inkrafttreten der Reform Ihren Pass erneuern lassen, werden Sie, egal ob Sie vorher oder nachher eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben, die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr benötigen.
Es spricht aber nichts dagegen, dieses Dokument langfristig aufzubewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir