Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ahmad T. •

Ich hatte von 2018 bis 2022 eine Ausbildungsduldung und habe 18a bekommen. Werden diese Zeiten als rechtmäßigen Aufenthalt durch neue Aufenthaltgesezt 16g ab 01.01.2024 angerechnet ?

Sehr geehrte Herr Demir.
Ich lebe seid 2016 in Deutschland und mein Asylantrag wurde 2018 abgelehnt und habe eine Ausbildungsduldung bekommen und ich hab die Ausbildung Erfolgreich absolviert. und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach 18a bekommen. Ich besitze die Aufenthaltserlaubnis seit März 2022.
Ich hab im Juni ein Einbürgerungsantrag gestellt und ich habe alle Vorraussetzungen erfüllt. außer die zeitliche Voraussetzung.
Folgende berief habe ich von der ausländerbehörde erhalten :
Sehr geehrte herr xxxxxx
ihr antrage ist bei der uns eingegangen .
Sie erfüllen die zeitlichen Vorraussetzungen frühsten ab Januar 2024 und dabei habe ich eine Rechnung erhalten In Höhe von 255€ .
Meine Frage ist : werden diese Ausbildungsduldung Zeiten ab 2024 als rechtmäßigen Aufenthalt angerechnet ?
Mit freundlichen Grüßen
Amad

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihrer konkreten Frage: Aktuell sind keine Änderungen bei der Anrechnung von Duldungszeiten geplant. Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet. Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als qualifizierter (ehemals) Geduldeter mit einem Aufenthaltstitel eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben. Diese Zeit zählt erst ab dem Moment, wo Sie erstmalig einen Aufenthaltstitel bekommen haben. (in Ihrem Fall also ab März 2022) Zu Gute kommen aber auch ehemaligen Geduldeten die generell kürzeren Fristen: der Plan ist ja, dass bei besonderen Integrationsleistungen (u.a. Deutsch-Kenntnisse C1, ehrenamtliches Engagement) die Einbürgerung schon nach 3 Jahren möglich ist. Nach den bestehenden Voraussetzungen (Deutsch-Kenntnisse B1, Lebensunterhaltssicherung etc.) wird die Einbürgerung nach 5 Jahren möglich sein. 

Es ist aber aus meiner Sicht klar, dass auch Menschen, die mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland Fuß fassen, Teil dieser Gesellschaft werden und eine Perspektive zur Einbürgerung haben sollten. Für zukünftige Fälle wird dies dank des Beschlusses im Rahmen der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dadurch gelöst werden, dass die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird. Damit werden die Zeiten entsprechend angerechnet.

Um zu schauen, wie auch rückwirkend die Situation von Menschen, die über die Ausbildungsduldung sprachlich, beruflich und gesellschaftlich in Deutschland angekommen sind, berücksichtigt werden kann, möchte ich Ihnen anbieten, mir mehr Informationen zu Ihrer Situation per Mail zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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