(...) Sie haben noch einmal nachgefragt bezüglich der Prüfung der politischen Vergangenheit von Mitarbeitern der GIZ und hier meine klaren Hinweise als nochmalige Antwort: (...)
Sehr geehrter Herr Heidecker,
vielen Dank für Ihre Frage, die ohne Zweifel wichtig und beachtenswert ist.
Sehr geehrter Herr Dierßen,
zu Ihrer Frage vom 5. Juni 2013 sende ich Ihnen gern noch einen Nachtrag.
(...) Das Abgeordnetengesetz regelt, dass sich die so genannte Abgeordnetenentschädigung nach der Besoldung von Bundesrichtern bei einem Obersten Gerichtshof (Besoldungsgruppe R6) und der Besoldung von Wahlbeamten auf Zeit (das sind zum Beispiel Oberbürgermeister) von Kommunen mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern richten soll (Besoldungsgruppe B6). Diese Orientierungsgröße wurde verfassungsrechtlich so gewählt, weil man die Verantwortung und Belastung von Abgeordneten, Richtern und Wahlbeamten für vergleichbar hält. Der Vorteil bei der Wahl einer Orientierungsgröße ist, dass es auf diese Weise einen objektiven Maßstab für die Diäten gibt und Transparenz sowie Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. (...)
(...) Zudem ist uns in kürzester Zeit gelungen, woran viele Vorgängerregierungen gescheitert waren und was zuvor vom Bundesrechnungshof, der OECD, etc. lange Zeit vergeblich eingefordert wurde: Wir haben die Zusammenlegung der früheren Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) mit dem DED und InWent zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) geschafft! Im Zuge dieser Fusion wurden Doppel-und Dreifach-Strukturen abgebaut, Geld eingespart, die Effizienz der eingesetzten Finanz- und Personal-Ressourcen gesteigert. (...)
(...) Alle Entscheidungen haben nach Recht, Gesetz, Befähigung und Leistungen zu erfolgen. Dabei können Sie davon ausgehen, dass auch in einem Ministerium Mitarbeiter politische Überzeugungen haben und möglicherweise auch Mitglied einer Partei sind. Das ist ihr gutes Recht! (...)