
(...) DIE LINKE ist eine Partei. Eine Partei kann nur nach einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Voraussetzungen dafür liegen bei meiner Partei selbstverständlich nicht vor. (...)
© DBT / Inga Haar
(...) DIE LINKE ist eine Partei. Eine Partei kann nur nach einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Voraussetzungen dafür liegen bei meiner Partei selbstverständlich nicht vor. (...)
(...) Lediglich bei einer Partei ist vorgeschrieben, dass es eine 2/3-Entscheidung eines Senats des Bundesverfassungsgerichts geben muss. Allerdings kann die Vereinigung gegen das Verbot den Rechtsweg beschreiten. (...)
(...) es gibt international unterschiedliche Gerichte, darunter ein Gericht, das nur für die Vorgänge in Jugoslawien zuständig ist. Der internationale Gerichtshof hat eine breitere Zuständigkeit. (...)
(...) Ihre Kritik an dem Gesetz zur Telefonwerbung teile ich. (...) Es obsiegen immer wieder die wirtschaftlichen Interessen bestimmter Firmen und nicht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (...)
(...) Ausnahmen gibt es selbstverständlich auch. Trotzdem brauchen wir auch eine Lohnerhöhung. Ein Lohn muss ein Leben in Würde ermöglichen. (...)
(...) März. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, die Öffentlichkeit herbei zu zwingen. Wir werden das aber thematisieren. (...)