Frage an Gregor Gysi von marthe f. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Dr. Gysi!
Jetzt ist es beschlossen und verkündet - das neue Gesetz zur Telefonwerbung.
Ich frage als Verbraucher, warum zukünftig nicht NUR schriftliche Verträge mit Unterschrift des Kunden gelten?
Erst, wenn ich Mitteilung erhalte, kann ich zukünftig reagieren und dazu habe ich als Kunde gerade mal 14 Tage Zeit?
Was ist, wenn ich von einem "Vertrag" nichts weiß, gerade im Urlaub bin, wenn das erste Schreiben oder die erste "Lieferung" eintrifft?
Warum "Verträge" weiterhin auf Behauptungen beruhen dürfen, die nur durch aktiven schriftlichen Widerspruch des angeblichen Kunden entkräftet werden können, ist nach dem, was in Telemarketing für Verkaufspraktiken üblich sind, nicht nachvollziehbar.
Ich will nicht gezwungen sein, mich gegen diesen Telefon- und Mail-Terror wehren zu müssen! Tue ich es nicht, werde ich gnadenlos abgezockt!? Das ist für mich NÖTIGUNG! Aber genau daran ändert dieses neue Gesetz zum angeblichen "Schutz des Verbrauchers" kaum etwas.
Hier wird ganz deutlich, dass nur helle Köpfchen eine Chance haben, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Gerade die Menschen, die den Schutz des Gesetzgebers brauchen, z.B. geistig nicht (mehr) so fitte (alte) Menschen sind hilflos ausgeliefert und tappen weiterhin in solche Fallen.
Das macht mich zornig!
Wes Herren Diener ist unsere Politik eigentlich?
Ein Minister ist kaum fähig, einsame Entscheidungen zu fällen. Frau Zypries hat den Kopf für das hinzuhalten, was vorher eine Gruppe von (zum Teil selbsternannten?) Experten in Ausschüssen erarbeitet hat.
Ich werfe Frau Zypries jedoch vor, dass sie vor Fertigstellung dieses Machwerks nicht ganz deutlich gemacht hat, dass die Logik dieser Regelung dem Verbraucher kaum vermittelbar sein wird.
Wie kann ich mich als Verbraucher gegen solche Gesetze wehren?
Für eine Beantwortung dieser Frage wäre ich Ihnen dankbar.
Marthe Friedrichs
Sehr geehrte Frau Friedrichs,
Ihre Nachricht vom 30. März hat mich erreicht.
Ihre Kritik an dem Gesetz zur Telefonwerbung teile ich. Meine Fraktion hat auch entsprechende Änderungen beantragt, aber erfolglos. Es obsiegen immer wieder die wirtschaftlichen Interessen bestimmter Firmen und nicht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Schwer ist es, Ihre Frage zu beantworten, wie Sie sich gegen solche Gesetze wehren können. Denn wenn ein Gesetz beschlossen ist, tritt es in Kraft und gilt. In diesem Falle wird es auch nicht so leicht sein den Rechtsweg zu beschreiten, um vor dem Bundesverfassungsgericht zu rügen, dass das Gesetz Grundrechte einer Bürgerin bzw. eines Bürgers verletzt. Den Versuch kann man selbstverständlich unternehmen. Das sicherste Mittel, solche Gesetze zu verhindern, besteht darin, nicht jene Parteien zu wählen, die solche Gesetze beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi