Frage an Gregor Gysi von Christian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Gysi,
der heutigen Presse entnehme ich die Nachricht, dass auf Beschluss des Bundesinnenministers die als "rechtsextremistisch" eingestufte HDJ verboten wurde. So sehr ich die politische Auseinandersetzung mit dem Thema nicht scheue, so sehr frage ich mich, wie ein "Verbot" offenbar quasi per Erlass gegen eine Vereinigung durch mehr oder weniger eine eine einzelne Person veranlasst werden kann. Und dies offenbar ohne öffentliches Gerichtsverfahren.
Sollte dies so sein, so weckt dies in mir ein starkes Unbehagen. Ich würde erwarten, dass Verbote nur in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren ausgesprochen werden dürften.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Friedrichshain,
Christian Witt
Sehr geehrter Herr Witt,
eine Vereinigung ist nach geltendem Recht auf die von Ihnen geschilderte Art und Weise zu verbieten. Lediglich bei einer Partei ist vorgeschrieben, dass es eine 2/3-Entscheidung eines Senats des Bundesverfassungsgerichts geben muss. Allerdings kann die Vereinigung gegen das Verbot den Rechtsweg beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi