
(...) Richtig stellen Sie fest, dass das Amt für Grundsicherung nur 50 % der Versicherungskosten übernimmt. Mit Ihnen halte ich es für unmöglich, dass der Empfänger oder die Empfängerin von Arbeitslosengeld II die andere Hälfte der Versicherungskosten aus dem Regelsatz bezahlen kann. Dies sehen, wie ich weiß, auch viele meiner Bundestagskolleginnen und Bundestagskollegen so. (...)