Frage an Gerald Weiß von Heribert K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
es geht um das Thema "Mitarbeitende Ehegatten" und sozialversicherungsrechtlicher Status. Eheleute, die im Betrieb ihres Ehegatten mitarbeiten und ihm in der heutigen Zeit, in welcher die Kreditwirtschaft für den kleinen Mittelstand nahezu zum Erliegen gekommen ist, ein Darlehen gewähren, verlieren ihren sozialversicherungsrechtlichen Status als Arbeitnehmer. Sie werden wie sog. "Mitunternehmer" behandelt. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn der Ehegatte seinen Betrieb in Rechtsform einer GmbH betreibt, bei welcher der Ehegatte Alleingesellschafter ist. Hier gewährt der andere Ehepartner der GmbH ein Darlehen. Eine Mitunternehmerschaft mit der GmbH gibt es nicht. Damit auch keine Probleme mit der Sozialversicherung. Sehen Sie eine derartige Gesetzessystematik als gerecht an? Was ist mit der sog. Rechtsformneutralität? Was kann man dem mitarbeitenden Ehegatten anratten, wenn sich das Unternehmen des anderen Ehegatten in Liquiditätsproblemen befindet und die Bank kein Geld mehr gibt? Gehen die geleisteten Beiträge in die Sozialversicherung/Rentenversicherung bis auf die letzten 4 Jahre Beitragszahlung tatsächlich verloren, auch wenn der mitarbeitende Ehegatte 20 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat?
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Karsch