
(...) Beantragen ältere, hilfebedürftige Menschen aufgrund ihrer niedrigen Rente Sozialhilfe, kann der Staat, meines Wissens nach, diese von nahen Angehörigen - Kinder oder gegebenenfalls Eltern - zurückverlangen, sofern deren jährliches Einkommen 100.000 Euro nicht unterschreitet. Diese Regelung halte ich im Sinne der Solidarität, Subsidiarität und im Interesse des Steuerzahlers für richtig. (...)