Frage an Gerald Weiß von Manfred P. bezüglich Soziale Sicherung
Wenn es darum geht, Großeinkünfte wenigstens etwas zu anzuzapfen, ist die Politik und die Regierung eher mutlos und zurückhaltend.
Andererseits schlägt das Gesetz mit Hilfe gnadenloser Juristen mit voller Härte zu – natürlich der Gerechtigkeit wegen – wenn es um fadenscheinige Betrugsbeschuldigungen geht, wie bei dem bekannten Präzedenzfall mit der Verkäuferin in Berlin. Da fragt man sich, was sind das für Richter und was ist das für ein Gesetz, das solche Urteile möglich macht.
Manchmal ist der Gesetzgeber fast schon mit Lichtgeschwindigkeit tätig, dabei denke ich an die „Lex Florida-Rolf“ wo auf Grund von wie meist üblich unwahren Bildzeitungsberichten (!) quasi über Nacht ein Gesetz erlassen wurde, um dem „Sozialschmarotzertum“ zu begegnen – ein bemerkenswertes Stück bundesdeutscher Legislative, das ich auch nicht zu vergessen bereit bin.
So, und nun der Grund dieser Anfrage:
Was ist mit dem seit 5.Sept. 2007 (!) beschlossenen Gesetz zum Kontopfändungsschutz??
Vielleicht lesen Sie mal die Bundestagsdrucksache 16 / 7615 vom 19.12.07 um sich zu informieren. Dieses Gesetz liegt anscheinend auf einer ganz langen Bank, weil es zum Schutz der sozial Schwachen gedacht ist. Vermutlich nicht wirklich ein Anliegen der FDP aber vielleicht doch von Ihnen?
Wollen Sie vielleicht als Volksvertreter mal an zuständige Türen klopfen und fragen, was damit denn nun ist? Oder wollen Sie das doch lieber der nächsten Legislaturperiode überlassen? Fände ich als Wähler allerdings nicht so gut.
Manfred Pfirrmann
Lampertheim
Sehr geehrter Herr Pfirrmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. April 2009.
Sie fragen nach dem Gesetz zum Kontopfändungsschutz. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist am 19. Dezember 2007 in den Deutschen Bundestag eingegangen.
Am 23. April dieses Jahres wurde das Gesetz mit breiter Mehrheit vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen. Voraussichtlich wird das Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) Mitte 2010 zur Verfügung stehen.
Federführend im Gesetzgebungsverfahren war der Rechtsausschuss. Ich bin Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales und bin kein Experte in Sachen des Kontopfändungsschutzes. Aber ich bin davon überzeugt, dass meine Kollegen der CDU/CSU Bundestagsfraktion mit dem nötigen Nachdruck auch die Anliegen der sozial Schwachen verfolgt haben. So werden Sozialleistungen auf dem P-Konto besser geschützt sein. Beispielsweise müssen die Beträge nicht mehr binnen sieben Tagen vom Konto abgehoben werden.
Ihre Einschätzung, die Politik sei eher mutlos und zurückhaltend, was die Besteuerung von Großeinkünften angeht, teile ich nicht. Das zeigt ein Blick in die Einkommenssteuerstatistik. Steuerpflichtige mit hohen Einkünften tragen – gemessen an ihrem Anteil an den Steuerpflichtigen – einen erheblichen Teil zum Steueraufkommen der öffentlichen Haushalte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß, MdB