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Frage von Dirk H. •

Frage an Gerald Weiß von Dirk H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiss,

koennen Sie mir sagen wie lange die durchschnittliche Verweildauer von Mitbuergerinnen/Mitbuergern in der "Sozialhilfe" ist. Und dies vielleicht unterteilt nach Altersklassen, Geschlecht usw. Besonders interessiert mich ob und wie schnell Kinder der Uebergang in eine wirtschaftliche Unabhaengigkeit gelingt. Gibt es hierueber auch historische Vergleiche.

Ebenso wuesste ich gerne welche verschiedenen Gruende anteilig in die "Sozialhilfe" fuehren und welche Resourcen wieder aus ihr heraus fuehren. Vorausgesetzt solche Zahlen liegen vor.

Sollte es hierzu keine Erhebungen geben, teilen Sie mir bitte ihre persoenliche Meinung mit.

Herzlichen Dank

Mit freundlichen Gruessen

Dirk Hannemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hannemann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. März 2009.

Sie fragen nach der durchschnittlichen Verweildauer von Mitbürgerinnen/Mitbürgern in der Sozialhilfe, unterteilt nach Altersklassen, Geschlecht und nach den Ursachen. Auch interessiert Sie, wie schnell Kindern der Übergang in eine wirtschaftliche Unabhängigkeit gelingt.

Grundsätzlich fällt die „Sozialhilfe“ in die Zuständigkeit der Bundesländer. Es ist deshalb durchaus empfehlenswert bei den Ländern eine entsprechende Nachfrage zu starten. Die mir vorliegenden Daten beziehen sich ausschließlich auf die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII), Stand 31.12.2007.

Am 31.12.2007 gab es insgesamt 732.602 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese empfingen durchschnittlich über 35 Monate Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. Männer bezogen im Durchschnitt einen Monat weniger Leistungen.

Zu den Ursachen der Leistungsgewährung. Von diesen 732.602 Empfängern kommen 166.007 Leistungsbezieher aus der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) ohne vorherigen Unterhaltsrückgriff in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII). Davon sind 65.948 männlich und 100.059 weiblich.

6.406 Leistungsbezieher kommen aus der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) mit vorigem Unterhaltsrückgriff in die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Davon sind 2.301 männlich und 4.105 weiblich.

8.559 Leistungsbezieher sind aufgrund des Wegfalls von Erwerbseinkommen / Lohnersatzleistungen in die Grundsicherung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) gekommen. Davon 3.958 männlich und 4.601 weiblich.

4.467 Leistungsbezieher sind aufgrund des Wegfalls / Einschränkung einer finanziellen Absicherung durch den/die Partner(in) in die Grundsicherung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) gekommen. Davon 1.496 männlich und 2.971 weiblich.

6.801 Leistungsbezieher sind aufgrund des Wegfalls von Unterhaltsleistungen der Kinder und/oder der Eltern in die Grundsicherung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) gekommen. Davon 2.942 männlich und 3.859 weiblich.

24.233 Leistungsbezieher sind aufgrund des Wegfalls anderer Einkommen (zum Beispiel Einkommen aus Vermietung und Verpachtung) in die Grundsicherung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) gekommen. Davon 10.135 männlich und 14.098 weiblich.

22.109 Leistungsbezieher sind aufgrund eines erhöhten Ausgabenbedarfs (zum Beispiel Gehbehinderung oder Unterkunftskosten) in die Grundsicherung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) gekommen. Davon 9.865 männlich und 12.244 weiblich.

121.863 Leistungsbezieher sind aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in die Grundsicherung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) gekommen. Davon 54.400 männlich und 67.463 weiblich.

Bei 375.819 Leistungsbeziehern traf keine der vorher genannten Ursachen zu. Davon 169.353 männlich und 206.466 weiblich.

Zur Frage wie schnell Kindern der Übergang in eine wirtschaftliche Unabhängigkeit gelingt, liegen mir bedauerlicherweise keine Zahlen vor. Auch hier empfiehlt sich eine Nachfrage bei den einzelnen Landesregierungen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Weiß, MdB