
(...) Die Rentenversicherungsträger verfahren seit 1992 nach diesen Regelungen, ohne dass die Sozialgerichtsbarkeit oder das Bundesverfassungsgericht diese Verfahrensweise beanstandet haben. Das spricht unseres Erachtens überzeugend dafür, dass die Rentenversicherungsträger entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers handeln. (...)